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    Kick-Back Provision

    In der Immobilienbranche bezieht sich eine „Kick-Back Provision“ auf eine Art von unerlaubter Zahlung oder Rückvergütung, die zwischen den Parteien eines Immobiliengeschäfts fließt, zum Beispiel zwischen Verkäufer oder Käufer und Immobilienmakler.

    Hier sind zwei wichtige Punkte, die diese Art der Provision charakterisieren:

    • Geheime Zahlung: Eine Kick-Back Provision ist typischerweise eine geheime oder verdeckte Zahlung, die außerhalb des offiziellen Transaktionsflusses stattfindet.
    • Verdeckte Absprachen: Bei einer Kick-Back Provision wird eine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligt, in dem ein Teil der geleisteten Zahlung nachträglich rückgezahlt oder anderweitig reguliert wird.
    • Ein Beispiel:
      Für den Kauf und Verkauf privater Wohnimmobilien gilt seit Dezember 2020 das Bestellerprinzip. Bei Maklerverträgen mit Verbrauchern als Verkäufer und Käufer ist vorgeschrieben, mit beiden Parteien denselben Provisionssatz schriftlich zu vereinbaren. Wenn der Makler nach abgeschlossener Transaktion nun an eine der Parteien eine Rückzahlung leistet oder einen einseitigen Rabatt auf die vereinbarte Provision gewährt, ist das eine klassische Kick-Back-Provision und sorgt bei Bekanntwerden dafür, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt.

    Eine Kick-Back Provision unlauter und verstößt gegen die ethischen Richtlinien und Standards der Branche, die zum Beispiel in den Standesregeln des IVD Immobilienverband Deutschland niedergeschrieben sind.

    Risiken und Konsequenzen: Kick-Back Provisionen können rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Geldbußen, Disziplinarmaßnahmen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung. Sie untergraben die Integrität des Immobilienmarktes und schaffen einen unfairen Wettbewerbsvorteil für diejenigen, die sich an solchen Praktiken beteiligen.

    Das Einhalten der Regeln in der Immobilienbranche ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen zu wahren und eine faire und transparente Marktdynamik zu fördern.

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