Ihr Gewerbemakler für die Metropolregion Hamburg!
Hier geht’s zu unseren Angeboten!
Wissenswertes von Wittlinger & Co
Unser Immobilienlexikon
Teileigentumsfläche
Der Begriff „Teileigentumsfläche“ bezieht sich auf einen spezifischen Teil oder Bereich eines Gebäudes, der einem Eigentümer rechtlich zugeordnet ist. Diese Zuordnung erfolgt in der Regel im Rahmen der Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder des Kaufs einer bereits bestehenden Teileigentumsfläche. Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer zu Nicht-Wohnzwecken dienenden Fläche innerhalb einer Immobilie. Ein häufiges Beispiel…
› mehrTeilungserklärung
Die Teilungserklärung ist ein rechtlich bedeutsames Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks bzw. einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt. Es wird bei der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum erstellt. Konkret geht es dabei um die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Eigentumseinheiten (z.B. Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten), die rechtlich voneinander unabhängig sein sollen, aber dennoch gemeinsam…
› mehr