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Unser Immobilienlexikon
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht. Es sichert einer juristischen oder natürlichen Person durch einen Erbbaurechtsvertrag das Recht, langfristig auf einem fremden Grundstück Gebäude oder andere bauliche Anlagen zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen festgelegten Zeitraum, oft zwischen 50 und 99…
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