Von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen – In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,3 Millionen Kulturdenkmäler, 51 davon sind UNESCO-Welterbestätten. Denkmäler zu schützen, zu erforschen, zu erhalten und sinnvoll in die städtebauliche Entwicklung einzubeziehen, ist Aufgabe des Denkmalschutzamtes. Der Denkmalschutz in Deutschland ist Sache der Bundesländer, daher hat jedes der 16 Bundesländer sein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Welche Arten von Denkmälern gibt es?
Baudenkmale: Hierunter fallen zum Beispiel Gebäude, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Gründe für Denkmalschutz könnten aufgrund von architektonischen oder historischen Aspekten bestehen.
Kulturdenkmale: Hierunter versteht man Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Gartendenkmal: Ein Gartendenkmal ist eine Grünanlage, ein Friedhof, eine Allee oder eine Garten- oder Parkanlage, dessen Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Ein Hamburger Beispiel ist der Hauptfriedhof Ohlsdorf.