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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Es handelt sich bei allen Objekten grundsätzlich um Angebote, die für Mieter oder Käufer provisionspflichtig sind, es sei denn, es ist eindeutig auf Provisionsfreiheit hingewiesen worden (z.B. „keine zusätzliche Käuferprovision“). Die Weitergabe von Objektinformationen an Dritte ist ohne Einwilligung der Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG unzulässig. Erfolgt ohne entsprechende Einverständniserklärung eine Weitergabe an Dritte, haftet der Weitergebende in voller Höhe für die Provision. Eine Provisionspflicht besteht auch, wenn der Auftraggeber und/oder Empfänger des Exposés das Objekt zusammen mit Dritten mietet oder kauft bzw. ein Dritter Mieter oder Käufer wird, der mit dem Auftraggeber/Empfänger des Exposés persönlich oder geschäftlich verbunden ist.
Dies vorausgeschickt gelten unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Weitergabeverbot
Die objektbezogenen Angebote und Informationen der Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG gestattet. Zuwiderhandlungen führen zu einem Schadensersatzanspruch der Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG in Höhe der festgelegten Maklerprovision.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben und Haftung
Die Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass die Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen und durch die Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung, sofern nicht grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer/Vermieter) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Vertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie für alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Abweichende Vertragsbedingungen
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von dem überreichten Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von Wittlinger & Compagnie GmbH & Co. KG nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Ebenso besteht der Provisionsanspruch, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen vereinbart werden. Der Provisionsanspruch besteht insbesondere bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, ebenso beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
§ 6 Fälligkeit und Rückabwicklung von Kauf-, Pacht- oder Mietverträgen
Die Provision wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig. Der Anspruch bleibt bestehen, auch wenn der Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen, wegen eines Rücktrittsvorbehalts oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragspartner, der den Grund für die Anfechtung gesetzt hat, zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet.