Das Heizungsgesetz bleibt eines der zentralen Themen für Eigentümer, Vermieter und die Immobilienwirtschaft. Seit 2024 gilt im Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich: Neue Heizungen sollen perspektivisch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht greift im Bestand jedoch nicht pauschal sofort, sondern ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verbunden. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und defekte Anlagen grundsätzlich auch repariert werden.
Mit der geplanten Novelle zeichnet sich nun ein deutlicher Kurswechsel ab. Nach aktuellen Berichten zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll das bisherige Regelwerk technologieoffener und flexibler werden. Insbesondere soll der verpflichtende Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizungseinbau gelockert werden; auch ein ausdrückliches Verbot fossiler Brennstoffe nach 2045 ist im Entwurf offenbar nicht mehr vorgesehen. Wichtig ist dabei: Es handelt sich derzeit um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht.
Für Eigentümer bedeutet das zunächst mehr Spielraum, aber noch keine endgültige Planungssicherheit. Wer heute über eine neue Heizung entscheidet, sollte deshalb nicht nur auf die politische Debatte schauen, sondern auch auf die langfristige Wirtschaftlichkeit. CO₂-Kosten, Energiepreise, Förderprogramme, ESG-Anforderungen und die Entwicklung der lokalen Wärmeplanung bleiben entscheidende Faktoren. Gerade im Bestand wird es künftig weniger um einfache Verbote gehen, sondern stärker um die Frage, welche Lösung technisch, wirtschaftlich und nachhaltig zum jeweiligen Gebäude passt.





