Die Provision ist das Entgelt für die Tätigkeit eines Immobilienmaklers. Sie wird in der Regel fällig, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 652 BGB, der den Anspruch auf Provision bei erfolgreichem Nachweis oder erfolgreicher Vermittlung regelt.
Welche Arten der Provision gibt es?
Man unterscheidet zwischen Innenprovision und Außenprovision:
• Innenprovision: Von Innenprovision wird gesprochen, wenn der Makler ausschließlich vom Auftraggeber, in der Regel dem Verkäufer oder Vermieter des Maklers gezahlt wird. . Für Kaufinteressenten oder Mieter entstehen hierbei keine zusätzlichen Maklerkosten.
• Außenprovision: Hier zahlt der Käufer oder Mieter die Maklerprovision ganz oder teilweise selbst. Besonders im Wohnimmobilienbereich wurde dies durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt: Bei Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss die Provision seit Ende 2020 grundsätzlich hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, sofern beide den Makler beauftragt haben oder der Verkäufer ihn zuerst beauftragt hat und keine reine Innenprovision vereinbart ist.
Nachweis- und Vermittlungsprovision
Ein weiterer zentraler Unterschied besteht in der Art der Maklertätigkeit:
• Nachweisprovision: Der Makler erhält seine Provision , wenn er dem Interessenten und dem Verkäufer/Vermieter die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist und der Vertrag dann tatsächlich abgeschlossen wird. Das bedeutet, er stellt den Kontakt zwischen den potenziellen Vertragsparteien unter Benennung des konkreten Immobilienangebots her. Einigen sich die Vertragsparteien anschließend – auch ohne weiteres Zutun des Maklers – kann eine zuvor angekündigte Nachweisprovision verlangt werden.
• Vermittlungsprovision: Diese entsteht, wenn der Makler aktiv auf den Vertragsabschluss hinwirkt, etwa durch Verhandlungen zwischen den Parteien, Beratung oder Organisation des Transaktionsprozesses. Die Vermittlung setzt also eine intensivere Tätigkeit voraus als der reine Nachweis.
Aufgepasst: In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass sowohl eine Nachweis- als auch Vermittlungsprovision fällig werden. Um dies zu vermeiden, gilt es, klare – bestenfalls schriftliche – Regelungen mit beteiligten Maklern und Kunden zu schließen.
Die Provision ist ein zentrales wirtschaftliches Fundament der Maklertätigkeit. Die Knüpfung an den tatsächlichen Erfolg der Dienstleistung sorgt für klare rechtliche Rahmenbedingungen zwischen Makler, Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter.
Unser Tipp: Schließen Sie Maklerverträge immer schriftlich, damit alles Wichtige geregelt ist. Arbeiten Sie mit einem Makler, dem Sie vertrauen und der im Optimalfall in einem anerkannten Berufs- und Werteverband wie dem IVD organisiert ist.





