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    Mietpreisbremse

    Die Mietpreisbremse ist ein Instrument der Bundesregierung, das darauf abzielt, übermäßige Mieterhöhungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum zu verhindern und damit bezahlbares Wohnen in angespannten Wohnungsmärkten zu sichern.

    Aber was bedeutet die Mietpreisbremse konkret?

    • Eingeführt durch die §§ 556d bis 556g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), regelt die Mietpreisbremse, dass bei einer Neuvermietung die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
      • Sie gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Bundesländern per Rechtsverordnung festgelegt werden.
      • Ziel ist es, Mieter vor überhöhten Mieten bei Neuabschluss von Mietverträgen zu schützen und Mietpreissprünge in Ballungsräumen zu dämpfen.
      • Ausnahmen bestehen u. a. für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie für Wohnungen nach umfassender Modernisierung.
      • Wenn die Vormiete bereits seit 12 Monaten unangefochten oberhalb der zulässigen Grenze lag, darf diese Miete bei Neuvermietung beibehalten werden (Bestandsschutz).
      • Die Mietpreisbremse war ursprünglich zeitlich befristet auf fünf Jahre, wurde aber von der Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert.

    Für die Wohnungswirtschaft ergeben sich daraus mehrere wichtige Aspekte:
    • Vermieter können die Miete bei Neuvermietung nicht beliebig anheben
    • Vermieter müssen die ortsübliche Vergleichsmiete genau ermitteln und bei einer Rüge des Mieters nachvollziehbar belegen, warum eine höhere Miete zulässig ist (z. B. aufgrund von Modernisierung).
    • Schutzfunktion für Mieter: Die Regelung soll preisdämpfend wirken und die soziale Durchmischung in Städten erhalten.

    Die Mietpreisbremse gilt als Schutzfunktion für Mieter und bedingt eine regulatorische Begrenzung der Renditen von Wohnimmobilien. Aber:

    Durch die Begrenzung der Miethöhe entsteht keine einzige neue Wohnung. Das Wohnungsangebot in Großstädten ist weiterhin viel zu gering, was dazu führen kann, dass bei der Auswahl der Mieter für eine Wohnung trotz Mietpreisbremse die solventere Partei ausgewählt wird.

    Steigenden Mietpreise, die sich durch das Gefälle aus Angebot und Nachfrage ergeben, kann also nachhaltig nur durch ein erhöhtes Angebot an bezahlbarem Wohnraum begegnet werden. Das aktuelle Instrument der Wahl hierfür ist der Bauturbo.

     

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