In der Immobilienwirtschaft versteht man unter einem Kaufvertrag die rechtliche Grundlage für den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie. Er regelt die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass die Eigentumsübertragung rechtlich korrekt und verbindlich erfolgt. Ein Immobilienkaufvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Zu den wichtigsten Inhalten eines Kaufvertrages zählen:
- Vertragsparteien: vollständige Angaben zu Käufer und Verkäufer.
- Kaufgegenstand: genaue Bezeichnung der Immobilie (z. B. Grundbuchangaben, Flurstück, Gebäudebeschreibung).
- Kaufpreis: Höhe des Kaufpreises und Vereinbarungen zur Zahlung.
- Übergang von Nutzen und Lasten: Festlegung, ab wann der Käufer Eigentumsvorteile (Mieteinnahmen, Nutzung) und anfallende Kosten (Grundsteuer, Instandhaltungspflichten) trägt.
- Auflassung: die verbindliche Einigung über den Eigentumsübergang, die beim Grundbuchamt eingetragen wird.
- Fälligkeit und Kaufpreiszahlung: Bedingungen und Zeitpunkte der Zahlung, meist nach Sicherstellung der Eigentumsübertragung durch Auflassungsvormerkung.
- Gewährleistung und Haftung: Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln, Haftungsausschlüsse oder Garantien.
- Besondere Vereinbarungen: individuelle Absprachen, z. B. über Inventar, Modernisierungen, Mietverträge oder Rücktrittsrechte.
Damit bildet der Kaufvertrag die zentrale rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für Immobilientransaktionen. Neben dem Kaufvertrag gibt es weitere Grundstücksrechte, die nur mit Beurkundung rechtliche Gültigkeit erlangen. Dazu zählen zum Beispiel die Bestellung von Grundschulden oder Grunddienstbarkeiten.