Eine Green Lease Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung in Mietverträgen, die ökologische Nachhaltigkeitsziele fördern soll. Ziel ist es, den Betrieb von (überwiegend) gewerblichen Mietflächen umweltfreundlicher zu gestalten, über vertragliche Regelungen ein gemeinsames Verständnis für nachhaltiges Handeln zu schaffen und die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) im Mietverhältnis konkret umzusetzen.
Typische Inhalte sind:
- Energieeffizienz: Verpflichtung zur Nutzung energieeffizienter Geräte oder LED-Beleuchtung.
- Ressourcenschonung: Vorgaben zum Wasserverbrauch, z. durch wassersparende Armaturen.
- Nachhaltige Materialien: Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe bei Umbauten oder Renovierungen, Einsatz nachhaltiger Reinigungsmittel.
- Mülltrennung und Recycling: Regelungen zur Abfallvermeidung und getrennten Entsorgung.
- Monitoring & Reporting: Austausch von Verbrauchsdaten (Strom, Wasser, Heizung) zur Optimierung.
- Förderung nachhaltiger Mobilität: Bereitstellung von Fahrradstellplätzen oder Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.
Green Lease Klauseln sind nicht verpflichtend, werden aber zunehmend von Investoren, Projektentwicklern und ESG-orientierten Fonds gefordert. Sie unterstützen die Klimaziele, verbessern das ESG-Rating (auch gegenüber Kreditinstituten) und machen Immobilien zukunftssicher.