Der Bebauungsplan (auch B-Plan genannt) regelt verbindlich, was, wo und wie gebaut werden darf. Er legt insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die von Bebauung freizuhaltenden Flächen fest. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb einer Gemeinde.
Bebauungspläne sind Satzungen – also örtliche Gesetze, die von der Gemeinde erlassen werden. Bauherren müssen sich an die Vorgaben des Bebauungsplans halten.
Was wird im Bebauungsplan geregelt?
Im Bebauungsplan bestimmt die Gemeinde auf Grundlage eines Satzungsbeschlusses des Gemeinderats, welche städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind. Zu den typischen Regelungsinhalten gehören:
- Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Gebäudehöhe)
- Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise, Baugrenzen und -linien)
- Grünflächen, Verkehrsflächen und Erschließung
- Stellplätze, Zufahrten, Zäune etc.
- Gestaltungsvorgaben (z. B. Dachform, Fassadengestaltung)
In Einzelfällen kann in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde von Regelungen des B-Plans abgewichen werden. Aktuelle Gesetze wie das Baulandmobilisierungsgesetz und der Gesetzesentwurf für den „Bauturbo“ sollen das zugunsten des Wohnungsbaus vereinfachen.