Eine Bauvoranfrage ist ein wichtiges Instrument in der Immobilienwirtschaft, um bereits vor Einreichung eines vollständigen Bauantrags verbindliche Planungssicherheit zu erhalten. Mit ihr kann der Bauherr oder Investor klären lassen, ob ein geplantes Vorhaben – etwa ein Neubau, Anbau oder eine Nutzungsänderung – grundsätzlich zulässig ist. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei einzelne rechtliche Kernfragen, zum Beispiel die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, der Art der baulichen Nutzung, den Abstandsflächen oder anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Anders als beim vollständigen Bauantrag müssen hierfür noch nicht sämtliche Bauunterlagen vorliegen; vielmehr geht es um zentrale Punkte, die über die Realisierbarkeit entscheiden.
Der große Vorteil der Bauvoranfrage liegt in ihrer verbindlichen Wirkung: Die Entscheidung der Behörde – der sogenannte Bauvorbescheid – gilt für einen festgelegten Zeitraum und schafft damit verlässliche Grundlagen für die weitere Projektentwicklung. Investoren können so Risiken minimieren, bevor sie Planungsleistungen beauftragen oder Grundstücke erwerben. In der Praxis wird die Bauvoranfrage häufig genutzt, um frühzeitig die Genehmigungsfähigkeit eines Konzepts zu klären, insbesondere bei komplexen Projekten oder geplanten Nutzungsänderungen.
Grundsätzlich gilt: Die Bauvoranfrage dient dazu, rechtliche Unsicherheiten auszuräumen und Immobilientransaktionen oder Projektentwicklungen sicherer und effizienter zu machen.





