Auf dem rund 4.800 m² großen Grundstück im Gewerbegebiet Langenhorst in Bargteheide war ursprünglich die Entwicklung eines Gewerbeparks vorgesehen, für den bereits eine Baugenehmigung vorlag. Im Zuge einer konkreten Kundenanfrage wurde zusätzlich ein Bauvorbescheid für eine gastronomische Nutzung erwirkt – eine entscheidende Grundlage für den anschließenden erfolgreichen Verkauf an den heutigen Eigennutzer.
Die Kombination aus bestehender Baugenehmigung und weiterem Bauvorbescheid eröffnet dem Käufer vielfältige Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten.
Wittlinger & Co begleitete den gesamten Prozess umfassend: von der Betreuung der Genehmigungsphasen über den Verkauf an den Projektentwickler bis hin zur finalen Veräußerung an den Eigennutzer.


















