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    Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung ist ein rechtlich bedeutsames Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks bzw. einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt. Es wird bei der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum erstellt. Konkret geht es dabei um die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Eigentumseinheiten (z.B. Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten), die rechtlich voneinander unabhängig sein sollen, aber dennoch gemeinsam bestimmte Gebäudeteile oder Grundstücksflächen nutzen.

    Die wichtigsten Punkte einer Teilungserklärung:

    1. Sondereigentum: Teileigentum & Wohnungseigentum
    • Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
    • Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
    1. Gemeinschaftseigentum:
      • bezeichnet das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder Eigentum dritter stehen, also die alle Miteigentümer der WEG gemeinschaftlich nutzen, z.B. Zuwegungen, Treppenhäuser, Flure, Dach und Fassade.
    1. Aufteilungsplan & Abgeschlossenheitsbescheinigung:
    • Grundlage einer jeden Aufteilung nach WEG ist der Aufteilungsplan und die behördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung, die besagt, dass jede Wohn- und Gewerbeeinheit in sich abgeschlossen ist. Erst dann können mit Beurkundung der Teilungserklärung die Wohnungseigentums-Grundbücher begründet werden.

    Warum ist eine Teilungserklärung wichtig?

    Die Teilungserklärung schafft die rechtliche Grundlage für die Bildung von Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten innerhalb eines Gebäudes. Sie legt fest, welche Rechte und Pflichten die Eigentümer haben und wie die entstehenden Kosten innerhalb der WEG verteilt werden und ist damit entscheidend für das Miteinander der Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft.

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